Förderwettbewerb 2024

Die Bürgerstiftung schreibt in 2024 folgenden Förderwettbewerb aus. Alle gemeinnützigen Institutionen in Wilhelmshaven können im Rahmen der folgenden Bedingungen einen Antrag auf finanzielle Förderung stellen.

Wer kann sich bewerben? Vereine, Einrichtungen, Institutionen. Die Gemeinnützigkeit muss gegeben sein.
Geförderte Maßnahmen

Maßnahmen aus den Bereichen

  • Jugendhilfe,
  • Wohlfahrtspflege,
  • Sport,
  • Kunst, Musik und Literatur,
  • Kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen
  • Wissenschaft
  • Traditionelles Brauchtum,
  • Heimat- und Denkmalpflege,
  • Natur- und Umweltschutz, Landschaftspflege, Tierschutz,
  • Förderung der Begegnung zwischen Ausländern und Deutschen,
  • sonstige soziale und mildtätige Bereiche.

Alle Altersgruppen sind angesprochen.

Bewerbungszeitraum Vom 01. Oktober bis 25. November 2024 (Eingang bei der Bürgerstiftung)
Bewerbungsadresse

Bürgerstiftung der Sparkasse Wilhelmshaven Theaterplatz 1, 26382 Wilhelmshaven

oder als PDF-Datei an info@sparkasse-wilhelmshaven.de

Ansprechpartner: Bernd Watermann (04421/401-313) Dennis Janßen (04421/401-275)
Fördermittel

Insgesamt stehen Fördermittel von 50.000 Euro (Summe aller geförderten Maßnahmen) zur Verfügung.

Einzelmaßnahmen werden grundsätzlich bis zu einer Höhe von 3.000 EUR gefördert.
Bewerbungsform /-inhalt

Die Bewerbung ist formfrei, jedoch inhaltlich so abzufassen, dass die Maßnahme aus den Unterlagen heraus von der Bürger-stiftung abschließend beurteilt werden kann.

Folgende Tipps sollten bei der Bewerbung beachtet werden:

  • Kompakte, aber aussagekräftige Beschreibung der Maß-nahme (ggf. Skizzen, Pläne, Fotos, pp. beifügen).
  • ggf. Herausstellen der ehrenamtlichen Tätigkeit der Betei-ligten.
  • Kosten- und Finanzierungsplan (inkl. Eigenmittel und ge-wünschter Fördersumme).

Außerdem benötigen wir:

  • Vollständige Kontaktdaten des Antragstellers inkl. E-Mail und Ansprechpartner für evtl. Rückfragen
  • Angaben zum geplanten Zeitraum der Umsetzung der Maß-nahme
  • Angabe der Bankverbindung
  • Den aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamtes zum Nachweis der Gemeinnützigkeit
Ausschlusskatalog
  • Vorhaben, die nicht den Förderkriterien entsprechen.
  • Vorhaben außerhalb Wilhelmshavens (Fördergebiet der Bürgerstiftung ist das Geschäftsgebiet der Sparkasse Wil-helmshaven)
  • Kommerziell orientierte Einrichtungen und Veranstaltun-gen
  • Vorhaben, die im Wesentlichen bereits begonnen wurden oder bereits abgeschlossen sind.
  • Dauerhafte Förderung
  • Stipendien, Benefizveranstaltungen und Jubiläen
  • Pflichtaufgaben der Antragsteller
Kommunikation Die Bürgerstiftung ist berechtigt, geförderte Projekte publizistisch darzustellen. Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, bei der Veröffentlichung von Förderprojekten in Medien, eigenen Publikationen, Ausstellungen, Vereinszeitschriften, auf der Website und ähnlichen Medien in geeigneter Weise darauf hinzuweisen, dass das Projekt mit Mitteln der Bürgerstiftung gefördert wurde. Über weitere öffentlichkeitswirksame Maßnahmen wird ergänzend im Einzelfall entschieden.
Rechtsausschluss Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel der Bürgerstiftung be-steht nicht.

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