Stiften tut gut!

Bereits seit 2001 schreibt die Bürgerstiftung der Sparkasse Wilhelmshaven jährlich im September einen Förderwettbewerb für beispielhafte Projekte in Wilhelmshaven aus. Seither hat sie über 300 gemeinnützige Projekte der Mitbürgerinnen und Mitbürger mit über einer halben Million Euro gefördert und damit das herausragende ehrenamtliche Engagement in Wilhelmshaven unterstützt.

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung insbesondere der nachfolgenden Zielgruppen, Maßnahmen und Projekte: Projekte für Kinder und Jugendliche, Förderung des Sports, Durchführung von Musik- und Kunstausstellungen, Maßnahmen der Heimat- und Denkmalpflege, Förderung sonstiger mildtätiger Zwecke. Die Förderzwecke sind dabei bewusst auf breiter Basis angelegt, Projekte mit Nachhaltigkeit und Vorbildcharakter.

Impulse setzen, Gesellschaft mitgestalten, Zusammenhalt stärken – das Wirken der Bürgerstiftung hat viele Gesichter. Aus der Region für die Region – so lautet der Kerngedanke.

Die Motive von Stiftern können vielschichtig sein. Der wohl wichtigste Grund besteht darin, dass der Stifter sein Vermögen oder einen Teil davon für wohltätige Zwecke zur Verfügung stellen will – der Stifter will Gutes tun.

Wer kann spenden?

Die Bürgerstiftung bietet auch Privatleuten und juristischen Personen (wie zum Beispiel einem Verein oder einer GmbH) die Möglichkeit, im Rahmen der Bürgerstiftung als Stifter ihre gemeinnützigen Ziele verfolgen zu können

Kostenlose Stiftungsverwaltung.

Ein wesentlicher Aspekt ist die Tatsache, dass die erforderliche Stiftungsverwaltung kostenlos von der Sparkasse wahrgenommen wird – und dies sowohl zu Lebzeiten als auch nach dem Tode des Stifters. Das verschafft dem Stifter ein hohes Maß an Sicherheit.

Zustiftungen.

Der Mindestwert für eine Zustiftung beträgt 2.500 Euro. Bei Zustiftungen ab 25.000 Euro kann der Stifter zudem ein konkretes Förderprojekt benennen, das aus den Erträgen dieser Zustiftung gefördert werden soll.

Daneben nimmt die Stiftung auch zweckgebundene Zuwendungen (also zum Beispiel den Erlös einer Tombola oder eines Firmenjubiläums) entgegen. Diese Zuwendungen werden zweckentsprechend im Rahmen des Stiftungszweckes der Bürgerstiftung verwendet.

Mit der örtlichen Ausrichtung der Bürgerstiftung bietet sich Stiftern eine größere Nähe zu den Förderzwecken, als dieses bei überregionalen und damit zwangsläufig anonymeren Stiftungen der Fall sein kann.

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